Erstellung des digitalen Impfnachweises
Wie bieten die Möglichkeit zur Erstellung eines digitalen Impfnachweises. Um dieses erstellen zu können, schauen wir uns zur Prüfung der Authentizität und Identität den jeweiligen Impfausweis sowie das entsprechende ausweisende Dokument an. Im Anschluss nimmt unser Apothekenpersonal folgende Daten auf:
- Vor- und Nachnamen
- Geburtsdatum
- Zielkrankheit oder -erreger
- Impfarzneimittel, Nummern der Erst- und Wiederimpfung, Datum der Impfungen
Diese Daten werden über ein Portal des Deutschen Apotheker Verbands an das Robert Koch-Institut übermittelt, die das Impfzertifikat mit QR-Code erstellt und dieses wieder an unsere Apotheke zurück übermittelt, die das Zertifikat wiederum ausdruckt oder digital übermittelt. Auf Kundenwunsch werden die Zertifikate per Mail an eine vom Kunden erfasste Mailadresse mit einem vom Kunden gewünschten Passwort als verschlüsselte PDF-Datei gesendet. Die dabei benutzte Technik nutzt den vom BSI empfohlenen Verschlüsselungsstandard AES-256 und gilt als sicher. Eine Speicherung oben genannter Daten bei uns oder im Apothekenportal findet nicht statt.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist in Artikel 6 Abs. 1 lit. b und lit. C DSGVO in Verbindung mit §22 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz und der Dienstleistungsvertrag mit der Apotheke über die Erstellung des Impfzertifikats.
Eine Einwilligungserklärung des Patienten bzgl. der Ausstellung des Impfzertifikates muss aufgrund der gesetzlichen Rechtsgrundlage aus §22 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz nicht eingeholt werden.
Zusätzlich möchten wir noch auf die Datenschutzhinweise des Robert Koch Instituts (RKI) zum digitalen COVID-Zertifikats hinweisen.